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Gemeinnützige

Neuer Fördermittelfinder für Halle und Umgebung!

Seit Mitte Dezember 2021 ist er online: Der Fördermittelfinder ist ein Angebot der Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e.V. in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e.V. sowie der bundesweit tätigen Stiftung Bürger für Bürger.

Um Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen noch besser bei der Beschaffung finanzieller Mittel zu unterstützen, bietet der Online-Fördermittelfinder die Möglichkeit, unter ca. 150 aktuellen Ausschreibungen und Wettbewerben die passenden für das eigene Projekt zu finden. Unter www.fördermittel-finden.de kann man nach Stichworten recherchieren und erhält Informationen zu Förderprogrammen und Wettbewerben mit Details wie Fristen oder Förderumfang. Die Nutzung des Fördermittelfinders ist kostenfrei.

Spendenbescheinigungen für Vereine: amtliche Textmuster nutzen!

Seit 2000 gelten für Spendenbescheinigungen verbindliche amtliche Textmuster, zuletzt geändert zum 01.01.2015: ihre Verwendung ist Voraussetzung für den steuerlichen Abzug bei den Spendern. Die sogenannten Zuwendungsbestä€tigungen muss der Verein anhand dieser Muster selbst erstellen. Nach 10b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes haftet der/die Vereinsvertreter*in für die Richtigkeit der Angaben auf der Best€ätigung. Bei fehlerhaften Bescheinigungen oder Fehlverwendung wird die entgangene Steuer vom Finanzamt pauschal mit 30% des zugewendeten Betrags angesetzt. Hier finden Sie einen Link zu den aktuell gültigen amtlichen Textmustern.

Kommentierte Mustersatzung für einen gemeinnützigen e.V.

Eine Körperschaft kann nur als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eine eigene

Satzung hat, die so gefasst ist, "dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind" (§ 60 Abgabenordnung). Das Finanzministerium hat hierfür eine Steuermustersatzung heraus-gegeben. Hier finden Sie eine kommentierte Mustersatzung, die den behördlichen Auflagen Rechnung trägt, diverse Stolpersteine beleuchtet und auch auf gestalterische Möglichkeiten eingeht.

Steuererklärung für Gemeinnützige

Alle steuerbeg€ünstigten (also gemeinnützigen) Organisationen† sind - mindestens alle 3 Jahre - verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und abzugeben. Diese Erklärung zeigt dem Finanzamt, ob die Voraussetzungen fü€r die Gewäƒhrung der Steuerbegü€nstigung in den letzten drei Jahren bestanden haben und ob in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäƒftsbetrieben eine Steuerpflicht entstanden ist. Achtung: Ab 2017 gelten neue Formulare! Auch gemeinnützige Körperschaften müssen für Erklärungen ab 2017 den allgemeinen Haup­terklärungsvordruck KSt 1 benutzen. Das bisherige Formular "GEM1" bzw. "GEM1a" ist dort als Anlage integriert. Es ist kein eigenständiger Vordruck mehr. Hier geht's zum neuen Formular KSt1 sowie der Anlage GEM, welche alle Gemeinnützigen abgeben müssen. Wenn Ihr Verein im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge­schäftsbetrieb die Umsatzfreigrenze (seit 2020: 45.000 Euro) überschritten hat, muss außerdem die Anlage GK (Einkünfte aus Gewerbebetreib) abgegeben werden.

Datenschutz-Grundverordnung: seit dem 25. Mai 2018 gelten neue Regeln

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch Vereine unabhängig von Ihrer Größe umsetzen müssen, stellt alles auf den Kopf, was in punkto Datenschutz im Verein bisher gängig war. Erste Erfahrungen aus der Vereinspraxis zeigen, dass Vereine an die Umsetzung der neuen Pflichten etwas blauäugig heran gehn - und damit schnell in die Bußgeldfalle laufen könnten. Was genau die DSGVO regelt und was Sie in ihrem Verein konkret veranlassen müssen, erfahren Sie in diesem E-Paper.

Rechnungslegung im Verein

Umsatzsteuer erheben und ans Finanzamt abführen muss auch ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich dann, wenn er Leistungen gegen Entgelt erbringt. Von diesem Grundsatz gibt es eine Reihe von Ausnahmentatbeständen, die aber auf jeder Rechnung des Vereins angegeben werden müssen. Diese und andere Vorschriften zur Rechnungslegung sind auf dieser Musterrechnung zu finden.

Vereinfachung für Kleinstvereine

Sofern keine Verpflichtung zur Erstellung einer E-Bilanz und/oder einer EÜR besteht, hat die Finanzverwaltung als Hilfe für Kleinstvereine für die Ermittlung des Gewinns eine vereinfachte Einnahme-Ausgabe-Rechnung zur Verfügung gestellt. Eine Gewinnermittlung mit entsprechender Darstellung der steuerlichen Bereiche ist verpflichtend mit der Steuererklärung als Anlage einzureichen. 

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